Was ist eine Kollision/ein Verkehrsunfall?
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Straßenverkehrs kollision oder Unfall? Wie wird ein Verkehrsereignis klassifiziert – und welche Konsequenzen hat das eine oder das andere?
- Der Artikel befasst sich mit den in Polen auftretenden Vorschriften und Situationen. Reisende in Polen sollten die in Polen geltenden Vorschriften beachten.
Was ist eine Straßenverkehrs kollision und was ist ein Unfall?
Im allgemeinen Verständnis ist ein Straßenverkehrsunfall ernster – oder zumindest ernster als eine Straßenverkehrskollision, auch „kleiner Crash“ genannt. Lassen Sie uns diesen umgangssprachlichen Begriff beiseitelegen und uns darauf konzentrieren, was die Vorschriften sagen.
Eine Straßenverkehrskollision und ein Unfall sind tatsächlich zwei verschiedene Ereignisse
Das Straßenverkehrsgesetz vom 20. Juni 1997 definiert einen Straßenverkehrsunfall als „ein Ereignis, das mit dem Verkehr von Fahrzeugen auf einer öffentlichen Straße zusammenhängt und zum Tod oder zur Körperverletzung von Personen geführt hat“. Verweise auf Unfälle finden sich auch im Strafgesetzbuch, Artikel 177, der die Konsequenzen (einschließlich Freiheitsstrafe) des Verursachens eines strafbaren Verkehrsdelikts beschreibt.
Eine Straßenverkehrs kollision hingegen ist kein rechtlich definiertes Konzept, obwohl es im Falle eines Verkehrsereignisses erwähnt wird, das keine Körperverletzung und keinen Gesundheitsschaden bei den Opfern für mindestens 7 Tage verursacht. Mit anderen Worten, ein Krankenhausaufenthalt oder eine Rehabilitation (Genesung) aufgrund einer Kollision kann maximal eine Woche dauern, damit das Ereignis nicht als Unfall eingestuft wird.
Diese Definitionen sind wichtig zu kennen, um zu wissen, wie man sich bei einem Verkehrsereignis verhält.
Entschädigung bei einer Kollision/Unfall
Der geschädigten Person steht sowohl bei einer Straßenverkehrskollision als auch als Folge eines Verkehrsunfalls eine Entschädigung zu.
Mehr dazu, wie Sie Ihre Versicherungsgesellschaft über ein Ereignis informieren, erklären wir in unserem Artikel über die Schadensmeldung.
Jedes Fahrzeug, das am Straßenverkehr teilnimmt, muss eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen. Genau diese Haftpflichtversicherung des Verursachers dient dazu, dem Geschädigten die Folgen des Verkehrsereignisses zu kompensieren.
- Wenn es zu einer Straßenverkehrskollision kommt und der Verursacher sein Verschulden anerkennt, reicht es aus, eine Erklärung zu verfassen (zum Beispiel unter Verwendung einer fertigen Kollisionsdeklaration), die die Umstände des Ereignisses erklärt – dies gibt der Versicherungsgesellschaft die Grundlage, um eine Entschädigung zu zahlen.
- Wenn es zu einem Unfall kommt oder der Verursacher der Kollision sein Verschulden nicht zugibt, was eine eigenständige Klärung der Angelegenheit verhindert, muss die Polizei gerufen werden – die Beamten werden den Verlauf des Ereignisses feststellen und eine Notiz machen, die unter anderem erforderlich ist, um eine Entschädigung zu erhalten.
- Wenn der Verursacher des Ereignisses, trotz der Pflicht, keine aktuelle Haftpflichtversicherung besitzt, erhält das Opfer dennoch eine Entschädigung – dazu muss man sich an eine beliebige Versicherungsgesellschaft wenden, die sich um die Schadensabwicklung kümmert, und die Kosten des Verfahrens werden mit dem Versicherungsgarantiefonds (UFG) abgerechnet.
Es ist wichtig zu wissen, dass ein Geschädigter in einer Kollision 3 Jahre Zeit hat, den Schaden aus der Haftpflichtversicherung des Verursachers zu melden, und wenn es zu einem Verkehrsunfall gekommen ist – im Licht des Gesetzes, das ein Verbrechen darstellt – verlängert sich diese Frist auf 20 Jahre. In jedem Fall ist es jedoch ratsam, den Schaden so schnell wie möglich zu melden, was dazu helfen wird, schneller eine Entschädigung zu erhalten.
Konsequenzen der Verursachung eines Unfalls oder einer Kollision
Die formalen Konsequenzen für die Verursachung einer Kollision sind nicht groß. Es handelt sich meist um ein Bußgeld oder ein Urteil im Strafbefehlsverfahren. Wenn jedoch zwei (oder mehr) Teilnehmer einer Kollision sich ohne Polizeibeteiligung einigen, kann sogar auf ein Bußgeld verzichtet werden. Natürlich gibt es auch materielle Verluste, die Notwendigkeit, das Fahrzeug zu reparieren, und oft einen Anstieg der Versicherungsprämie für den Verursacher des Verkehrsereignisses.
Bei einem Verkehrsunfall sind die Konsequenzen grundsätzlich schwerwiegender – proportional zum Verschulden:
- bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe für die Verursachung eines Unfalls;
- von 6 Monaten bis zu 8 Jahren Freiheitsstrafe für die Verursachung eines Unfalls, bei dem es zu einer schweren Gesundheitsschädigung oder zum Tod einer Person kam;
- Fahrverbot für einen Zeitraum von einem Jahr bis zu 10 Jahren für Täter, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen (abhängig vom oben genannten Vergehen kann das Gericht die Strafe auf bis zu 12 Jahre Freiheitsstrafe für Täter unter Alkohol- und Drogeneinfluss verschärfen).
Es ist wichtig zu wissen, dass Opfer eines Unfalls – oder deren Angehörige – den Verursacher zivilrechtlich belangen können. Über welche zusätzlichen Konsequenzen die Person, die das Fahrzeug geführt hat und eine Gefahr für die Sicherheit verursacht hat, entscheidet, wird das Gericht entscheiden.
Wie man sich nach einem Unfall oder einer Kollision verhalten sollte
Wie bereits erwähnt, unterscheiden sich eine Straßenverkehrskollision und ein Unfall in Bezug auf die Umstände des Ereignisses sowie seine Konsequenzen. Sie haben auch einen Einfluss darauf, wie man sich verhalten sollte. Wenn es zu einer Straßenverkehrskollision kommt, kann man auf das Rufen der Polizei verzichten und sich selbst um die notwendigen Formalitäten kümmern.
Wenn jedoch ein Unfall passiert, sollten unbedingt die entsprechenden Dienste gerufen werden, wobei man zunächst für die eigene Sicherheit und die der anderen Beteiligten sorgen sollte.
Sicherheit der Beteiligten am Ereignis
Das Wichtigste sowohl bei einer Kollision als auch bei einem Unfall ist die Sicherstellung der Sicherheit – zunächst für sich selbst. Man sollte sicherstellen, dass man in einem Zustand ist, der es einem ermöglicht, normal zu funktionieren und anderen zu helfen. Danach sollte man den Zustand der Passagiere überprüfen, wenn sie im Fahrzeug waren, und dann den Zustand der anderen Beteiligten überprüfen und ihnen helfen, wenn sie es benötigen.
Wenn alles darauf hindeutet, dass es sich um eine Kollision handelt, aber irgendwelche Zweifel am Gesundheitszustand der Teilnehmer bestehen, sollte man kein Risiko eingehen. Es ist besser, die Dienste zu benachrichtigen – am einfachsten über die Nummer 112, indem man dem Disponenten die Situation meldet (dies können auch Zeugen des Ereignisses tun – man muss jedoch sicherstellen, dass jemand tatsächlich um Hilfe gebeten hat).
Sicherung des Unfallorts
Wenn es zu einer Kollision gekommen ist und keiner der Beteiligten sofortige Hilfe benötigt, kann man sich darum kümmern, den Unfallort zu sichern und den Verkehr für andere Fahrzeuge freizugeben. Beschädigte Autos sollten am besten auf einen Parkplatz gefahren, auf den Seitenstreifen gebracht oder an einen anderen sicheren Ort gebracht werden, wo sie den Verkehr nicht behindern (wenn das Auto eine Gefahr darstellt, sollte es bewegt werden).
Wenn es zu einem Unfall gekommen ist oder die Fahrzeuge infolge einer Kollision nicht „aus eigener Kraft“ zur Seite fahren können, sollte ein Warnschild aufgestellt werden – der Abstand hängt vom Ort der Kollision ab (z. B. auf der Autobahn 100 m vor der Unfallstelle, in bebauten Gebieten direkt am Unfallort).
Es ist wichtig, darauf zu achten, dass der Unfallort für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar ist. Wenn man nicht die gebührende Vorsicht walten lässt, kann man sich zusätzlichen Gefahren aussetzen.
Sollte die Polizei gerufen werden?
Wenn die Polizei zu einer Straßenverkehrskollision gerufen wird, ist sie verpflichtet zu kommen – was nicht bedeutet, dass man nicht ohne sie auskommen kann. Bei Vorfällen im Verkehrsbereich, in Wohngebieten, aber auch immer dann, wenn der Schadensumfang nicht groß ist und die Angelegenheit offensichtlich ist, lohnt es sich – umgangssprachlich gesagt – sich selbst zu einigen, zumal durchgeführte Verfahren die Beamten beschäftigen können und die Wartezeit auf ihr Eintreffen mehrere Stunden betragen kann. Ohne Polizei auszukommen ist möglich, wenn:
- es sich um eine Kollision und nicht um einen Unfall handelt,
- der Verursacher der Kollision sich seines Verschuldens bewusst ist und dieses anerkennt,
- die Beteiligten sich über die Umstände des Ereignisses einig sind.
In anderen Fällen sollte man die zuständigen Dienste benachrichtigen. Dies ist auch obligatorisch im Falle eines Verkehrsunfalls.
Erklärung zum Hergang des Ereignisses
Wenn die Person, die für die Verursachung der Kollision verantwortlich ist, ihr Verschulden anerkennt, über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt und die Parteien sich darauf einigen, die Polizei nicht zu rufen, reicht es aus, eine Erklärung zu erstellen. Diese sollte unter anderem enthalten:
- die Daten der Beteiligten (Name und Vorname, Führerscheinnummer)
- die Daten der Fahrzeuge (Marke und Modell, Kennzeichen, Policennummer – Haftpflichtversicherung)
- die Umstände des Ereignisses (Datum, Uhrzeit, zumindest eine ungefähre Adresse des Ereignisortes)
- der Umfang der Schäden (welche Schäden, an welchen Stellen – und was wichtig ist, an welchem Fahrzeug)
Wenn sich am Ort auch Zeugen des Ereignisses befinden, ist es ratsam, zumindest nach ihrer Telefonnummer zu fragen, falls eine Klärung von Zweifeln erforderlich wird – normalerweise kommt man jedoch ohne aus.
Weitere Informationen darüber, wie eine Erklärung für Versicherungszwecke aussehen sollte, finden Sie in unserem Artikel darüber, wie man einen Schaden meldet.
Fotodokumentation
Es ist sinnvoll, dass eine Straßenverkehrskollision fotografisch dokumentiert wird. Man sollte sowohl die Fahrzeuge im Gesamtüberblick als auch den Ort der Kollision und den Umfang der Schäden an jedem Fahrzeug fotografieren, wobei die Kennzeichen der Fahrzeuge auf den Bildern berücksichtigt werden sollten.
Die Fotos sollten so klar wie möglich sein, wie es die Umstände zulassen – sie werden als Bestätigung der Umstände und der bei dem Verkehrsereignis entstandenen Schäden dienen, während die Bewertung – und Kostenermittlung – der Schäden in jedem Fall von einem Gutachter vorgenommen wird, der von der Versicherungsgesellschaft entsandt wird.
Flucht vom Unfallort
Das Vorhandensein einer gültigen Haftpflichtversicherung bedeutet, dass der Verursacher keine materiellen Konsequenzen für die Kollision tragen muss, da dies von der Versicherung übernommen wird. Es gibt daher absolut keinen Grund für eine Flucht vom Unfallort. Im Gegenteil – das Entfernen von der Unfallstelle kann Konsequenzen nach sich ziehen.
In einem Fall, in dem der Verursacher des Ereignisses identifiziert wird, erhält das Opfer eine Entschädigung aus der Haftpflichtversicherung des Verursachers, während die Versicherungsgesellschaft Regress vom schuldigen Fahrer fordern wird. Mit anderen Worten, die Flucht vom Unfallort ermöglicht es der Versicherung, die Kosten für die Schadensabwicklung dem Verursacher anzulasten. Das Gleiche gilt für Fahrer unter Einfluss.
Bußgeld für das Verursachen einer Kollision/eines Unfalls
Es gibt viele Gründe, warum es sich lohnen kann, die Polizei nicht zum Ort einer Straßenverkehrskollision zu rufen und die Angelegenheit selbst zu regeln. Die letzte Änderung des Bußgeldkatalogs ist einer davon. Tatsächlich beträgt die Mindeststrafe für das Verursachen einer Kollision 1000 PLN und… das ist nicht das Ende der Unannehmlichkeiten, die den Verursacher des Ereignisses erwarten. Er erhält auch ein zweites Bußgeld – diesmal für das Vergehen, das unmittelbar zur Kollision geführt hat. Abhängig von der Art des Vergehens kann dies eine Strafe von sogar mehreren tausend PLN bedeuten.
Zusammenfassung
Die Unterscheidung zwischen einer Straßenverkehrskollision und einem Unfall ist entscheidend für die Handhabung des Ereignisses und die daraus resultierenden rechtlichen und versicherungstechnischen Schritte. Während kleinere Kollisionen oft ohne Beteiligung der Polizei geregelt werden können, erfordern schwerwiegendere Unfälle eine genauere Untersuchung und offizielle Dokumentation, die oft die Beteiligung der Polizei erfordert.
Es ist wichtig, in jedem Fall angemessen zu reagieren, die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten und sicherzustellen, dass alle erforderlichen rechtlichen und versicherungstechnischen Schritte unternommen werden, um sowohl die Opfer als auch den Verursacher zu schützen. Durch das Verständnis der Unterschiede zwischen einer Kollision und einem Unfall und der Kenntnis der jeweiligen Verfahren können Fahrer besser auf diese unglücklichen Ereignisse vorbereitet sein und effektiv darauf reagieren.
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Lohnt es sich, bei einem Unfall die Polizei zu rufen?
Ja, in manchen Fällen lohnt es sich, bei einem Unfall die Polizei zu rufen, insbesondere wenn:
- Es liegen Personenschäden vor: Wenn bei einem Zusammenstoß jemand verletzt wurde, rufen Sie sofort ärztliche Hilfe und die Polizei.
- Das Verschulden des Fahrers ist unklar: Liegt kein eindeutiges Verschulden an der Kollision vor oder behaupten beide Parteien, dass sie kein Verschulden hätten, lohnt es sich, die Polizei zu rufen, die den Unfallhergang untersucht und ein entsprechendes Protokoll erstellt.
- Es liegt ein schwerer Sachschaden vor: Bei schweren Fahrzeug- oder Sachschäden lohnt es sich, die Polizei anzurufen und ein Unfallprotokoll zu erstellen, das bei der Schadensmeldung an den Versicherer hilfreich ist.
Ein anderer Fahrer verhält sich aggressiv oder unangenehm: Wenn sich ein anderer Fahrer aggressiv oder unangenehm verhält, ist es besser, die Polizei zu rufen, um mögliche Streitigkeiten oder Konflikte zu vermeiden.
- Beachten Sie die örtlichen Vorschriften: In einigen Gegenden ist es gemäß den örtlichen Verkehrsvorschriften vorgeschrieben, bei einem Unfall die Polizei zu rufen. Stellen Sie sicher, dass Sie die Vorschriften in Ihrem Land oder Ihrer Region kennen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Kollision und einem Crash?
Im alltäglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Zusammenstoß“ und „Crash“ oft synonym verwendet und beziehen sich auf kleinere Verkehrsunfälle.
Kollision: Hierbei handelt es sich um einen Verkehrsunfall, bei dem sich zwei Fahrzeuge berühren oder kollidieren, unabhängig davon, ob dadurch Sachschaden entsteht oder nicht. Es kann sich um einen leichten Unfall oder um einen schwerwiegenderen Zwischenfall mit Fahrzeugschäden oder Verletzungen handeln.
Ein Unfall ist ein Vorfall im Landverkehr, der aus einem versehentlichen Verstoß gegen die für diesen Verkehr geltenden Sicherheitsvorschriften resultiert. Ein solches Ereignis kann zu Sachschäden (Schäden am Fahrzeug, Zaun, Straßenausrüstung, Gepäck usw.) sowie zu Körperverletzungen der Teilnehmer führen, die eine Funktionsstörung eines Körperorgans oder Gesundheitsstörungen mit einer Dauer von weniger als 7 Jahren zur Folge haben Tage.


